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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Schulungsbedingungen



Allgemein:

Gleitschirmfliegen gilt als sicherer Sport und zählt daher bei den schweizerischen Unfallversicherungen nicht als Risikosport. Versicherung ist somit Sache des Teilnehmers (eine normale Nichtbetriebs - Unfallversicherung).
Unsere Kunden fliegen auf eigene Verantwortung, die Flugschule Appenzell (FSA) lehnt jede Haftung ab.
Die FSA kann einen Flug oder eine Ausbildung im Interesse der Sicherheit jederzeit, auch kurzfristig absagen (z.B. wetterbedingt).
Ausgestellte Gutscheine werden nicht zurückgenommen.

 

Passagierflüge

Gutscheine sind ein Jahr gültig (Ausstelldatum auf Gutschein).
Die Flugdauer kann wetterbedingt nicht immer garantiert werden.
Die FSA kann einen Passagierflug im Interesse der Sicherheit jederzeit verschieben oder absagen (z.B. wetterbedingt).
Den Instruktionen des Piloten ist in jedem Fall Folge zu leisten.

 

Schnupperkurse / Ausbildung

Der Schnupperkurs / die Ausbildung basiert auf der Eigenverantwortung der Teilnehmer; die FSA lehnt jede Haftung ab.
Die Teilnehmer sind selbst für gutes Schuhwerk und angepasste Bekleidung verantwortlich.
Der Schnupperkurs / ein Ausbildungstag kann meteorologisch bedingt kurzfristig verschoben oder abgesagt werden.

 

Flugreisen/Sicherheitskurse

Die Teilnahme an einem Sicherheitskurs oder einer Flugreise erfolgt auf eigene Verantwortung; die FSA lehnt jede Haftung ab.
Die Anmeldung hat innerhalb der Anmeldefrist schriftlich mittels Anmeldetalon oder Anmeldeformular zu erfolgen.
Angemeldete erhalten frühzeitig vor Kursbeginn eine detailierte Einladung.
Wird die Mindestteilnehmerzahl für eine Reise nach Ablauf der Anmeldefrist nicht erreicht, behält sich die FSA das Recht vor, die Reise bis 10 Tage vor Beginn abzusagen.
Sicherheitskurse können wetterbedingt kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.
Wird eine Reise / ein Kurs von Seiten der FSA abgesagt, werden die gesamten Kosten zurückerstattet.
Die Kurskosten sind vor Kursbeginn mittels des der Einladung beiliegenden Einzahlungsscheins zu begleichen.
Entstehen bei einer Flugreise durch unvorhersehbare Ereignisse und ohne Verschulden der FSA Mehrkosten, so ist die FSA berechtigt, diese nachträglich bei den Teilnehmern einzufordern.
Die Annulationskosten setzen sich wie folgt zusammen:
Flugticketkosten müssen in jedem Fall vom Teilnehmer bezahlt werden, für die übrigen Kosten gelten folgende Anteile:
- bis 30 Tage vor Beginn: 10% der Kosten
- bis 14 Tage vor Beginn: 25% der Kosten
- bis 7 Tage vor Beginn: 50% der Kosten
- bei Nichterscheinen: 100% der Kosten
Eine Annulationskostenversicherung wird empfohlen.

 

 

 

 


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neuer SIKU Termin!!
Es ist wieder soweit, ein neues SIKU ist geplant. Wir haben alles gemacht um&nbs... [mehr]





INFOTICKER:

SIKU im September

Neuer Termin für das letzte SIKU diese Jahr. 9/10 September. Die Liste ist eröffnet. Mehr

 

Flugreisen:

Die Dolomitenreise im September, hat noch letzte Plätze frei! Ebenfalls die Marokko-Abenteuerreise ist schon gut besetzt. mehr unter Flugreisen

 

Neuheiten von Paratech:

Gleich zwei neue Einsteigergeräte bringt Paratech auf den Markt. Der P12 DHV1 und der P28 DHV1-2 (low level) stehen in Kürze für dich bereit! Weitere Infos findest du HIER

                                                                                                                 

 

Schnäppchen:  Diverse Demogeräte von: Paratech (P44) und Ozone (Geo2) und Nova (Mentor) Gleitschirme zu verkaufen. Anfragen oder noch besser vorbeikommen! 

 

 

GPS mit Flarm: 

Das Kollisionswarngerät FLARM gibt es bereits einige Jahre. Mittlerweile warnen weltweit rund 14`000 Geräte die Piloten in Helis, Segel- und Leichtflugzeugen vor Kollisionsgefahr. Jetzt gibt es neu den FLARM-Transponder für Hängegleiter. Mehr


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Flugschule Appenzell
Bahnhof
CH-9057 Wasserauen
Telefon +41 71 799 17 67
Infoband +41 71 799 17 66







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