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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Schulungsbedingungen

Allgemein:  | Gleitschirmfliegen gilt als sicherer Sport und zählt daher bei den schweizerischen Unfallversicherungen nicht als Risikosport. Versicherung ist somit Sache des Teilnehmers (eine normale Nichtbetriebs - Unfallversicherung).
|  | Unsere Kunden fliegen auf eigene Verantwortung, die Flugschule Appenzell (FSA) lehnt jede Haftung ab.
|  | Die FSA kann einen Flug oder eine Ausbildung im Interesse der Sicherheit jederzeit, auch kurzfristig absagen (z.B. wetterbedingt).
|  | Ausgestellte Gutscheine werden nicht zurückgenommen. |
Passagierflüge  | Gutscheine sind ein Jahr gültig (Ausstelldatum auf Gutschein).
|  | Die Flugdauer kann wetterbedingt nicht immer garantiert werden.
|  | Die FSA kann einen Passagierflug im Interesse der Sicherheit jederzeit verschieben oder absagen (z.B. wetterbedingt).
|  | Den Instruktionen des Piloten ist in jedem Fall Folge zu leisten. |
Schnupperkurse / Ausbildung  | Der Schnupperkurs / die Ausbildung basiert auf der Eigenverantwortung der Teilnehmer; die FSA lehnt jede Haftung ab.
|  | Die Teilnehmer sind selbst für gutes Schuhwerk und angepasste Bekleidung verantwortlich.
|  | Der Schnupperkurs / ein Ausbildungstag kann meteorologisch bedingt kurzfristig verschoben oder abgesagt werden. |
Flugreisen/Sicherheitskurse  | Die Teilnahme an einem Sicherheitskurs oder einer Flugreise erfolgt auf eigene Verantwortung; die FSA lehnt jede Haftung ab.
|  | Die Anmeldung hat innerhalb der Anmeldefrist schriftlich mittels Anmeldetalon oder Anmeldeformular zu erfolgen.
|  | Angemeldete erhalten frühzeitig vor Kursbeginn eine detailierte Einladung.
|  | Wird die Mindestteilnehmerzahl für eine Reise nach Ablauf der Anmeldefrist nicht erreicht, behält sich die FSA das Recht vor, die Reise bis 10 Tage vor Beginn abzusagen.
|  | Sicherheitskurse können wetterbedingt kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.
|  | Wird eine Reise / ein Kurs von Seiten der FSA abgesagt, werden die gesamten Kosten zurückerstattet.
|  | Die Kurskosten sind vor Kursbeginn mittels des der Einladung beiliegenden Einzahlungsscheins zu begleichen.
|  | Entstehen bei einer Flugreise durch unvorhersehbare Ereignisse und ohne Verschulden der FSA Mehrkosten, so ist die FSA berechtigt, diese nachträglich bei den Teilnehmern einzufordern.
|  | Die Annulationskosten setzen sich wie folgt zusammen: Flugticketkosten müssen in jedem Fall vom Teilnehmer bezahlt werden, für die übrigen Kosten gelten folgende Anteile: - bis 30 Tage vor Beginn: 10% der Kosten - bis 14 Tage vor Beginn: 25% der Kosten - bis 7 Tage vor Beginn: 50% der Kosten - bei Nichterscheinen: 100% der Kosten Eine Annulationskostenversicherung wird empfohlen. |
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Flugschule Appenzell
Bahnhof
CH-9057 Wasserauen
Telefon +41 71 799 17 67
Infoband +41 71 799 17 66
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