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AGB

Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtlichen von der Flugschule Appenzell FSA GmbH, nachfolgend FSA genannt, erbrachten Leistungen Anwendung. Die nachstehenden Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und den von der FSA angebotenen Leistungen. Diese Bedingungen sind Bestandteil des Angebotes und der Kunde erklärt sich damit einverstanden. Die vorliegenden Vertragsbestimmungen sind ohne Unterschrift geltend. Die neuste Version der AGBs ersetzt alle Vorgängerversionen.

Salvatorische Klausel

Der Vertrag zwischen den Parteien kommt mit der verbindlichen Buchung durch den Kunden zustande. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Anmeldung

Der Vertragsabschluss kommt durch die Anmeldung des Kunden zustande. Wir empfehlen die Anmeldung schriftlich zu tätigen.

Annullierungskosten Reisen

Sollte von einer Reise zurückgetreten werden müssen, ergeben sich für den Kunden folgende Annullierungsgebühren: Anzahl Tage vor Reisebeginn 60-30 Tage 25% Anzahl Tage vor Reisebeginn 29-15 Tage 50% Anzahl Tage vor Reisebeginn 14-0 Tage 100% Bereits gebuchte Linienflüge müssen zu 100% vom Kunden übernommen werden. Die Annullierungskosten werden in Härtefällen (Krankheit, Unfall, Tod, höhere Gewalt) von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice.

Preise/Kursgelder

Unsere Preise sind bei den Aktivitäten vermerkt. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Sollte der Kunde einen bereits begonnenen Kurs abbrechen oder unterbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.

Programmänderungen/Kursabsage

Programmänderungen oder Absage bleibt der FSA vor allem aus Witterungs- und organisatorischen Gründen vorbehalten. Wird die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs nicht erreicht, steht es im Ermessen der FSA, den Kurs abzusagen. Bereits bezahlte Kursgebühren werden in diesem Falle zurückerstattet oder in Absprache mit dem Kunden für andere Angebote oder Warenbezüge gutgeschrieben.

Material

Gekauftes Material wird nicht zurückgenommen. Es besteht aber die Möglichkeit das Material in Kommission zu geben und kann von der FSA bei Interesse eines neuen Käufers zurückgenommen werden. Der Kunde ist über den Zustand von seinem eigenen Material selber verantwortlich.
Miet-/Leihmaterial: Das zur Verfügung gestellte Material der FSA muss mit Sorgfalt behandelt werden. Schäden oder Verlust bei Schul- und Testgeräten, welche durch das Eigenverschulden des Kunden verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

Versicherung

Das Gleitschirmfliegen ist kein Risikosport und somit über die Unfallversicherung des Kunden normalerweise versichert. Alle erforderlichen Versicherungen sind Sache des Kunden. Dies betrifft auch Diebstahl, Verlust und Beschädigung vom eigenen Material. Bei eigener Flugausrüstung ist eine gültige Flughaftpflichtversicherung obligatorisch. Über allfällige gesundheitliche Probleme oder Krankheiten des Teilnehmers muss die FSA im voraus informiert werden. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

Haftung

Die Teilnahme an allen Aktivitäten der FSA erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Die FSA übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschaden. Für die Leistungen Dritter (z.B. Hotels usw.) tritt die FSA nur als Vermittler auf und kann keine Haftung für deren Qualität und Einhaltung der vereinbarten Leistungen übernehmen.

Gutscheine

Gutscheine werden nicht rückerstattet sind aber übertragbar. Gutscheine sind ein Jahr ab Ausstelldatum gültig. Passagierflüge: Für die vereinbarte oder bezahlte Flugdauer kann die FSA nicht garantieren und kein Geld rückerstatten. Der Passagierflug kann im Interesse der Sicherheit von der FSA verschoben oder abgesagt werden (z.B. wetterbedingt). Den Instruktionen des Piloten ist Folge zu leisten. Bei Verhinderung müssen reservierte Passagierflüge vom Kunden mindestens 24 Std. vor dem Flug telefonisch abmeldet werden. Spätere Absagen werden zu 60% und bei nicht Erscheinen zu 100% verrechnet.

Bezahlung

Nach Erhalt der Rechnung für Material- und Kurskosten ist der Betrag innert 10 Tagen zu begleichen. Bei Mahnungen wird eine Gebühr von Fr. 50.- erhoben. Die Kosten für Flugreisen müssen im Voraus bezahlt werden.

Passagierflüge mit dem Gleitschirm (Hängegleiter)

Die Flugschule Appenzell FSA GmbH bietet Passagierflüge mit Hängegleitern (Gleitschirme) an. Die Flüge werden von angestellten oder beauftragten Piloten durchgeführt. Das Vertragsverhältnis besteht aber zwischen dem Passagier und der Flugschule Appenzell FSA GmbH. Der Passagier bestätigt mit seiner Unterschrift, oder auf andere Weise, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Der besseren Verständlichkeit halber werden Personen in der männlichen Form genannt, gemeint sind aber sämtliche Geschlechter.

Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Buchung durch den Passagier zustande. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Es wird kein Flugticket ausgestellt. Die Namen der Vertragsparteien (Luftfrachtführer und Passagier) und der bezahlte Flugpreis ergeben sich aus der Korrespondenz bei Vertragsschluss. Der Flugpreis ist in jedem Fall zum Voraus in bar, Banküberweisung oder Twint zu bezahlen. Es können nur bezahlte Gutscheine eingelöst werden.

Über die Ausstellung, Anrechnung und Gültigkeit von Gutscheinen werden besondere Vereinbarungen getroffen.

Für die vereinbarte oder bezahlte Flugdauer kann die FSA nicht garantieren und kein Geld rückerstatten.

Der Passagierflug kann im Interesse der Sicherheit von der FSA verschoben oder abgesagt werden (z.B. wetterbedingt).

Der Passagier bestätigt, nicht unter gesundheitlichen Problemen (psychischer und physischer Natur) zu leiden, welche auf die sichere Durchführung eines Passagierflugs mit einem Hängegleiter Auswirkungen haben könnten.

Minderjährige oder entmündigte Passagiere benötigen das Einverständnis eines Inhabers der elterlichen Gewalt oder eines gesetzlichen Vertreters. Ist eine solche bei der Durchführung des Fluges nicht vor Ort, so muss vorgängig der Flugschule Appenzell FSA GmbH eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden.

Annulliert der Passagier den Flug, obwohl ein solcher möglich wäre, so gelten folgende Regeln für die Rückforderung des Flugpreises: a) Bei einer Annullation mehr als zwei Tagen vor dem vereinbarten Termin wird bei Vorauszahlung der volle Flugpreis zurückerstattet, oder es wird keine Rechnung gestellt. Gutscheine behalten ihren Wert. b) Bei einer Annullation zwei Tage vor dem Termin, jedoch weniger als 24 Stunden vor dem Termin werden bei Vorauszahlung 50% des Flugpreises zurückerstattet, oder der Flugpreis wird zu 50% in Rechnung gestellt. Gutscheine verfallen zu 50%. c) Bei einer Annullation am Tag der geplanten Durchführung wird der voraus bezahlte Flugpreis nicht zurückerstattet oder der Flugpreis wird voll in Rechnung gestellt. Gutscheine verfallen zu 100%.

Der Passagier bestätigt, dass er gegen die Folgen eines Unfalls (auch bei einem Hängegleiterflug) versichert ist. Über die Flugschule Appenzell FSA GmbH (oder den Piloten) besteht keine Unfallversicherung.

Der Pilot entscheidet über das Mitführen von Mobiltelefonen und Kameras.

Pilot und Gerät – Der mit der Durchführung des Passagierflugs beauftragte Pilot ist im Besitz der da-für notwendigen amtlichen Bewilligung. Der Pilot ist der Kommandant des Biplace-Hängegleiters und der Passagier verpflichtet sich, seinen Weisungen zu folgen. Der verwendete Hängegleiter ist für Passagierflüge geeignet und ordnungsgemäss ge-wartet. Der Pilot führt ein Rettungsgerät (Notfallschirm) mit sich.

Haftung – Die Haftung der FSA für Körper- und Sachschäden, welche dem Passagier während eines Hängegleiterfluges entstanden sind, wird ausdrück-lich wegbedungen. Die FSA haftet insbesondere nicht für die Handlungen der vermittelten Veranstalter und deren Hilfspersonen.

Anwendbares Recht

Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich weder die Flugschule Appenzell FSA GmbH (noch der Pilot) auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen.

Für sämtliche Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Flugschule Appenzell FSA GmbH, Dorf 3, 9057 Weissbad, zuständig. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

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